Drittes Buch: Das kommende Reich IV. Das nordisch-deutsche Recht

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IV. Das nordisch-deutsche Recht

In der Verfälschung der nordischen ehrbewußten Rechtsidee durch römisch – syrische Einflüsse liegt eine der tiefsten Ursachen auch unserer sozialen Zerrissenheit. Der rein privatkapitalistische römische Gedanke “heiligte” in der Hand des unbeschränkten Staatsgötzen – gleich, ob durch Monarchie oder Republik verkörpert – den Raubzeug einer kleinen Menschengruppe, die es am besten verstanden hatte, durch die Maschen eines rein formalen Paragraphennetzes zu schlüpfen. Die geistige Verwilderung wurde dadurch notwendig hochgezüchtet und das “Recht” schützte sie. Ein dumpfes Grollen von unterdrückten Millionen wurde zwar durch den Marxismus verfälscht, aber es war mehr als berechtigt gegenüber einer Verhöhnung aller germanischen Rechtsbegriffe, an der Staat und Kirchen gleiche schuld trugen. Im Besitz aller Gewalt erließ nun zwar “der Staat” sogenannte soziale Gesetze, aber nicht im Namen der Volksehre, der Gerechtigkeit und Pflicht, sondern als Geschenk von oben, gleichsam aus der berühmten “christlichen” Liebe, Gnade, aus Mitleid und Barmherzigkeit heraus. Das war weder gut noch gerecht, wie es noch viele mit verzücktem Rückblick auf die Vorkriegszeit uns weismachen wollen, sondern es war vielmehr die Fortsetzung der Beschimpfung unseres Volkstums, wie sie durch den Liberalismus aller Formen zum Grundsatz erhoben worden war.

Was liberalisierende Monarchien begonnen hatten, wurde vollendet vom Marxismus in allen seinen Schattierungen, (Rechtsgeburt aus der Selbsthilfe) da er, ungeachtet seiner angeblichen Kämpfe gegen die kapitalistische Demokratie, aus derselben stoffanbetenden Weltanschauung stammte, wie diese. Noch nie hat das ehrlose “Recht” derart geherrscht, als da das Geld an sich unbeschränkter Herrscher wurde. “Das Recht” entstand ungeachtet seiner m e t a p h y s i s c h e n Verankerung – überall aus der Selbsthilfe Zunächst als nackter Kampf um Daseinsmöglichkeiten, um Wahrung äußerer Freiheit, dann im Dienste bestimmter Charakterwerte. Der Angriff auf die Ehre des Einzelnen wurde Ausgangspunkt einer rechtlich anerkannten persönlichen Abwehr. Diese Selbsthilfe wurde dann ausgedehnt auf die Wahrung der Interessen und Ehre der Sippe. Erst nach und nach traten größere Verbände auf – Kirche und Staat – um die Selbsthilfe im Dienste der durch Bischof oder König verkörperten Gemeinschaft durch allgemeingültige Gerichte zu ersetzen. Nach germanischer Auffassung hat dieser Eingriff in das Einzelleben nur so weit Berechtigung, als er einen Ehrenschutz darstellt. Die Kirche hat diesen Urgedanken des nordischen Abendlandes von sich gewiesen oder doch nur stellenweise widerwillig anerkannt; unser geltendes Recht kannte bis auf heute nur die sogen. “Wahrung berechtigter Interessen”, wobei es gleichgültig ist, ob diese Interessen ehrenhafter oder anrüchiger Ar sind. Ein naturgegebener schritt von dem Ehrenschutz des Einzelnen zum Schutz der Sippe wäre die Verkündung des Ehrenschutzes des Volkes gewesen. Aber gerade hier stehen wir vor dem vielleicht furchtbarsten Gleichnis des Charakterverfalls, der lange begonnen hat, aber erst heute so offenkundig geworden ist, wie nie zuvor: im ganzen “deutschen” Gesetz gab es keine einzige Bestimmung unter Tausenden, die eine Beschimpfung der Volksehre unter Strafe stellt! So konnte es denn geschehen, daß der Name und das Ansehen des deutschen Volkes ungestraft von allen, die es wollen, besudelt werden durfte. Berliner Juden (Schutz des Landesverräters vor 1933) nannten die “Germania” – das Symbol des Deutschtums – eine Hure, das ganze Volk den “ewigen Boche”, eine “Nation von Amtskadavern, Stimmvieh und Mördern”… Kein Staatsanwalt rührte vor 1933 auch nur den kleinsten Finger, um diese Leute ins Zuchthaus zu bringen. Dagen wurden Männer, die diese Juden als Schufte hinstellten, rücksichtslos wegen “Beleidigung” bestraft.

Aus diesem Beispiel ergab sich alles Weitere, Groteske, Wahnwitzige, an dem unsere Zeit so reich ist. Es wurden notorische Landesverräter nicht mit schwerem Zuchthaus, nicht einmal mit Gefängnis, sondern mit Ehrenhaft “bestraft”, es wurde die pazifistische Gesinnung offen von deutschen Gerichten als Milderungsgrund angeführt, während Männer, die, von hundert Wunden bedeckt, in schwerster Kampfzeit bezahlte Spione erledigten, als “Fememörder” zum Tode oder zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurden. Dem Volksschädling hatte man also Ehre zugesprochen, dem Kämpfer für das Volk die Ehre zu rauben gesucht. Zu derartigen furchtbaren Ergebnissen kann eine seelenlose “Justiz” gelangen, weil ihr jeglicher Maßstab in bezug auf das Interesse und die Ehre des Volkes mangelt. Eine germanische Rechtsauffassung hat jedem Volksangehörigen das Recht zuzusprechen, mit Wort und Tat die Ehre der Nation zu vertreten, auch durch tätliche Selbsthilfe, wenn die Umstände das Einwirken der Gerichte nicht zulassen. Landesverrätern pazifistische Gesinnung als Milderungsgrund zubilligen, heißt den Feigling für gleichberechtigt mit dem tapferen Mann erklären. Es ist deshalb nur zu berechtigt, endlich einmal folgende Forderung aufzustellen:

“Jeder Deutsche und in Deutschland lebende Nichtdeutsche, der durch Wort, Schrift und Tat sich einer Beschimpfung des deutschen Volkes schuldig macht, wird, je nach der schwere des Falles, mit Gefängnis, Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft.” (Der Rechtsgedanke als typenbildenbe Kraft) “Ein Deutscher, der außerhalb der Reichsgrenzen genanntes Vergehen begeht, wird, falls er sich nicht dem deutschen Gericht stellt, für ehrlos erklärt. Er verliert alle Staatsbürgerrechte, wird für immer des Landes verwiesen und in die Acht getan. sein Vermögen wird zugunsten des Staates beschlagnahmt.”

In der Handhabung eines Rechtsgedankens liegt vielleicht die stärkste typenbildende, aber auch typenzerstörende Kraft. sind Anschauungen philosophischer oder religiöser Natur doch oft lebensfern, so fordert das tägliche Dasein die fortwährende praktische Betätigung des regelnden Gesetzes. Je nach dem Höchstwert eines Volkes, eines Staates, oder einer anderen Rechtsvertretung wird bürgerliche Haltung, aber auch der Denkstil bestimmt, geformt oder Zerfetzt. Der Gedanke der Ehre und Treue war der Grundzug des germanisch-nordischen Rechts, welcher auch außerhalb Deutschland immer volks- und staatsbauend gewirkt hat. Der Gedanke des römischen Rechts sicherte den nur auf das persönliche eingestellten Charakter kapitalistischer Zeiten. Der ehrIose Gedanke des Judentums – verkörpert im Talmud und im Schulchan-Aruch – bildete das zersetzende Element immer dort, wo der Jude “Rechtsvertreter” werden konnte. Die Tatsache allein, daß unter “unseren” heutigen Rechtsanwälten eine so ungeheuere Zahl Juden wirkten, und zwar “erfolgreich” wirkten, beweist jedem tiefer Denkenden allein schon, daß wir des deutschen Rechtes beraubt worden waren.

Auf den ritterlichen Ehrbegriff habe ich bereits anfangs hingewiesen. Er tritt uns aber auch in allen rechtlichen Urkunden des germanischen Menschen durch alle Zeiten hindurch entgegen, als der ewige Mythus nordischer Rassenseele. Die Fähigkeit, sein Leben der Idee der Ehre (Die Ehre im germanischen Recht) zu opfern, sehen die Isländersagas als das Wesen des nordischen Mannes an. Dieses Gut wurde mit Aufopferung aller anderen Güter geschützt. Zuerst von jedem persönlich, dann durch Vertretung bei der im Richter verkörperten, ebenso auf dem Ehrbegriff fußenden Gemeinschaft. “Es ist besser, die Freiheit mit der Waffe zu schützen, als sie durch Zinszahlung zu beflecken”, berichtet Paulus Diakonus über die Ansichten langobardischer Könige. Der ehrwürdige Sachsenspiegel erklärt: “Gut ohne Ehre ist für kein Gut zu achten, und Leib ohne Ehre pflegt man mit Rechten für tot zu halten.” “Recht” hatte nach germanischen Begriffen nur der, dessen Ehre unantastbar war; nach 1918 hatte derjenige “recht”, der am meisten Geld besaß, auch wenn er der größte Schuft war. “Sonstiges Volk, das Gut für Ehre nimmt”, wurde nach dem Stadtrecht von St. Pölten als zu bürgerlichen Ämtern unfähig angesehen. “Zünfte müssen so rein sein, als wären sie von Tauben gelesen”, äußerten die Handwerker aus deutscher Vergangenheit. “so kommt alle Ehre von der Treue”, wie der Sachsenspiegel sagt, und Schillers Wort von der nichtswürdigen Nation, die nicht ihr alles setzt an ihre Ehre, ist nur der gleiche Ausdruck für die gleiche Seele, wie sie seit Tausenden von Jahren an unserem Leben schuf, bis mit einer fremden, noch nicht umgestalteten Religion und dem römischen Staatsgedanken auch fremdes Recht dieses Leben überwucherte.

Die kaiserlichen volksfremden Doktoren pfropften in den germanischen Stämmen fremdes Recht und ehrlose Gedanken ein; sie wirkten als bloße Büttel der herrschenden kirchlichen und römisch-staatlichen Mächte. Schon Geyler von Kaisersberg klagt über die “Zungenträtscher”, welche “mit ihrem geschwetz den gemeinen nutz ganz schedlich” seien und nur ihre eigenen Geschäfte besorgten. Im Jahre 1513 erschien ein Gedicht, die “Welschgattung”, das ganz bewußt den Verlust der deutschen Freiheit auf das römische(Die soziale Bauernerhebung) Recht zurückführt. Ulrich von Hutten deutet seinerseits (im Gespräch “Die Räuber”) auf die Niedersachsen, die sich in ihrem Recht ohne die neuen Doktoren behälfen. Deutschland sei besser daran gewesen, als das Recht noch in Waffen, nicht in Büchern gelegen hätte. so war denn auch die erste und bisher einzige deutsche soziale Revolution ihrem Wesen nach durchaus berechtigt: die Bauernerhebung zu Beginn des 16. Jahrhunderts: gegen römische Knechtschaft in ihrer dreifachen Form als Kirche, Staat und Rechtsbeugung. Heute, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wird die seelisch-geistige Revolution fortgeführt. Bis zum endlichen siege.

Die Verfälschung des altgermanischen Rechts zugunsten der “rechtmäßigen” kirchlichen und weltlichen Tyrannen war die Ursache der sozialen Vergewaltigung des 15. Jahrhunderts. Die Bauern, welche auf ihre alten Rechte verwiesen, Geflügel, Wild schießen und Fische fangen zu können, wurden verlacht nach Haufe geschickt. Auch der Hinweis des Bundschuhs, daß diese Knechtung “dem Wort Gottes nicht gemäß” sei, fruchtete bei den römischen Prälaten ebensowenig, wie bei den römischen Doktoren der Fürsten. so beginnen schon seit dem Jahre 1432 die Bauernaufstände gegen Junker und Bischöfe, aber auch gegen die wuchernden Geld-Leihe-Juden, die in die Städte unter den Schutz des Krummstabes flüchteten. 1462 schrieb der Erzbischof von Salzburg ungeheure Steuern aus, und als sich das gequälte Volk gegen ihn erhob, eilte ihm Herzog Ludwig von Bayern zu Hilfe, um die Bauern niederzuschlagen. 1476 tauchte der erste “Sozialist” (Johann Behm) auf, der Enteignung der Fürsten und Prälaten forderte. Mit einem großen Heerhaufen wollte Behm von Niklashausen aufbrechen, wurde aber vorher verhaftet, entführt und in Würzburg verbrannt. Es ist merkwürdig, daß parallel zu diesen sozialen Kämpfen die mystische Bewegung der Begarden ging, bei der Meister Eckehart(Germanischer Genossenschaftsgedanke) einst mittätig gewesen war. Überall bäumten sich unterdrückte schichten unseres Volkes gegen feindliche Denkformen, religiöse Verkümmerung und niedrige Rechtsbeugung auf. Der “Bundschuh” und der “Arme Konrad” zogen, zeitweise von besten Rittern geführt (Florian Geyer) durch die deutschen Lande. Die Gewalt des lange niedergehaltenen Stromes war aber nicht zu bändigen. sengend und plündernd zertraten die wilden Haufen alles, was ihnen in den Weg kam. Luther stellte sich auf die Seite des gepanzerten Fürstentums und nahm dadurch der Bauernbewegung ihre Triebkraft des Guten, die sich, nun Luther von der sozialen Erhebung zurücktrat, ihrer besten Kräfte beraubt sah. So wurde die deutsche Bauernerhebung niedergeschlagen, die maßvoll gewesen und von sittlichsten Bestrebungen getragen war, in ihren zwölf Sätzen vieles forderte, was das heutige Erneuerungsprogramm auch jetzt wieder fordern muß, auf die aber die Lenker der Kirche und des Staatswesens damals ebensowenig hinhörten wie im 19. Jahrhundert, als eine ehrlose Weltwirtschaft erneut Millionen “rechtmäßig” knechtete.

Einst wirkte der genossenschaftliche Gedanke stärker als der römisch-staatliche. An der spitze dieser gesellschaftbildenden Kraft stand im frühen Mittelalter der Ritterstand. Der durch ihn gebildete Lehnverband stellte, in unserer Sprache ausgedrückt, die erste deutsche Gewerkschaft dar. Diese “Gewerkschaft” war es, welche das ganze Reich zusammenhielt, nicht die römische Kirche, wie es eine bewußte GeschichtsfäIschung uns darzustellen beliebt. Nach der Rittergewerkschaft folgten der Städteverband, die Gilden, die Dorf-und Gerichtsverbände, die Markgenossenschaften. Das war blutvolles deutsches Rechtswesen, und es ist als erstes Zeichen der Verknöcherung unseres Lebens zu deuten, als das kirchliche Recht, das Corpus iuris cauomci, seit dem 13. Jahrhundert zu wirken begann, (Sachsen- und Normannenrecht) das gerade während des Weltkrieges 1917 erneuert und als grundsätzlich unwandelbar erklärt wurde. Danach kann dieses sogen, “göttliche Recht” durch keine Gewohnheit und unter keinen Umständen abgeändert werden. Neben dem “göttlichen”, unwandelbaren Recht gibt es veränderbares niederes Recht. Auch dieses wird von der K i r ch e beglaubigt, abgeändert. Das Volk ist daran unbeteiligt. “Das Volk betet, dient, büßt.” “Göttliches” Recht ist unbeschränkte Herrschaft des Papstes, Weihegewalt der Bischöfe, die Sakramente . . . Wie man sieht, auch hier ist Rom folgerichtig und saugt aus dem Mythus von der Stellvertreterschaft Gottes auch den letzten Tropfen Honig.

Hält man sich vor Augen, wie fruchtbar und lebenspendend einst altgermanisches Recht gewesen ist, so wird man diese Drosselung der rechtschöpferischen Kräfte des deutschen Volles in seinem ganzen unheilvollen Umfange erst recht würdigen.

643 erschien das Langobardenrecht König Rorharis und Zeugte eine große Anzahl blühender Rechtsschulen mit dem Zentrum in Pavia. Die Rechtsverfassungen der späteren Städteverbände der Lombardei und in Deutschland geht auf diese Langobardenschöpfung zurück. Die Franken, Alemannen nsw. trugen bei ihren Wanderungen auch ihre rassischen Rechtsauffassungen mit sich und verdrängten das altrömische Recht. späteres Versickern des fränkischen und bayerischen Blutes förderte das spätrömische Recht erneut. Die,, große” französische Revolution bedeutete die Vernichtung der germanischen Bestandteile und Rechtsauffassungen. Seitdem ist “Frankreich” jüdisch-römisch bestimmt.

Sachsenrecht schuf England. Normannisches Recht bildete die Grundlage des altrussischen Staates. Germanisches Recht schuf Leben und Sitte in den Ostsiedlungen des Ritterordens, später der Hansa. Deutsche Städteverfassung formte das kommunale Wesen selbst in der Ukraine. Lübisches Recht beherrschte und kultivierte Reval, Riga,(Rechtsgedanke und Politik) Nowgorod. Das Magdeburger Recht schuf den Unterbau des polnischen Staates; er war das Bindeglied, das typenbildend selbst dann weiter wirkte, als der polnische Staat durch die Gegenreformation zerfetzt wurde und seinem Untergang entgegenging.

Seit Jahrhunderten wird darüber gestritten, ob das Recht über die Politik, oder die Politik über das Recht zu stellen sei, d. h. ob Moral oder Macht vorzuherrschen hätte . . . solange es Geschlechter der Tat gegeben hat, hat Herrschaft immer über uferlose Grundsätze gesiegt. Führte aber an Stelle der Formenden ein Geschlecht der Satten und Aestheten eine Zeitepoche, so hieß das Feldgeschrei stets “Völkerrecht” und “sittliche Grundsätze”, hinter denen sich jedoch meist nichts als eine große Feigheit verkroch. selbst aber wo dies nicht der Fall gewesen ist (Kant), ist die Frage nach Recht und Politik falsch gestellt worden. Man hat bisher beide Begriffe als zwei für sich bestehende, fast absolute Einheiten betrachtet, und dann darüber je nach Charakter und Temperament seine Urteile über ihr wünschenswertes Verhältnis zueinander abgegeben. Dagegen hatte man vergessen, daß beides – Recht und Politik – nicht absolute Wesenheiten, sondern nur bestimmte Auswirkungen bestimmt gearteter Menschen sind. Beide Ideen beziehen sich auch vom Standpunkt der Vorherrschaft des Volklichen auf einen über beiden stehenden Grundsatz, der sie sowohl in innen- wie außenstaatlichen Verhältnissen zu leiten hat, und je nach Verwendbarkeit im Dienste eines Höheren in seinen Aufbau des Lebens eingliedert.

Ein alter indischer Rechtsgrundsatz aus nordischer Vorzeit lautet:,, Recht und Unrecht gehen nicht umher und sagen: das sind wir. Recht ist das, was arische Männer(Römisches Individualrecht) für recht befinden”. Dadurch ist die heute vergessene Urweisheit angedeutet, daß Recht ebensowenig ein blutloses Schema ist, wie Religion und Kunst, sondern für ewig an ein gewisses Blut geknüpft ist, mit dem es erscheint und mit dem es vergeht. Bedeutet nun Politik im besten sinne des wirklich Staatsmännischen äußere Sicherung zwecks Stärkung eines Volkstums, so steht “d a s Recht” dem nirgends entgegen, wenn es im rechten sinne als “unser Recht” verstanden wird, wo es ein dienendes, nicht ein beherrschendes Glied innerhalb des Gesamtbaus eines Volkstums ist. Wie unsere Kunsthumanisten auf Hellas als auf ein künstlerisch allein Vorbildliches und nicht als organisch Gestaltetes blickten, so unsere Rechts-Humanisten auf Rom. Auch sie überfahen, daß römisches Recht ein Ergebnis des römischen Volkes war und von uns nicht nachgeahmt werden konnte, weil es auf einen anderen Höchstwert als den unsern bezogen wurde. Die gesellschaftliche und militärische Typik Roms gebar als Gegenstück eine rein individualistische Rechtsverfassung. Der pater familias, der über Leben und Tod der Sippenangehörigen verfügte, ist das Gleichnis der römischen Versachlichung, des auf die spitze getriebenen Eigentumsbegriffes. In der römischen Rechtsauffassung liegt zugleich die Heiligerklärung des individualistischen Kapitalismus. Das wirtschaftliche Einzelwesen wird Höchstwert, das seine “berechtigten Interessen” fast mit allen Mitteln verteidigen darf, ohne daß gefragt wird, ob die Ehre des Volkes bei Begründung dieses wirtschaftlichen Ichs schaden gelitten hat.

Gewiß darf man das altrömische Recht, welchem durch die übrige Typik seine ungeschriebenen Grenzen gesetzt waren, nicht für die spätrömischen Bastarderscheinungen verantwortlich machen (die übrigens einige artgleiche, langobardische Einschläge besaßen), mit dem uns der römische Staat und die römische Kirche beschenkten, um die (Polarität des römischen Lebens) Versklavung der freien Völker “rechtmäßig” zu vollenden. Denn indem man den unbeschränkt privatkapitalistischen Rechtsgrundsatz allein übernahm, ohne das g e s a m t e altrömische Leben wirklich neu leben zu können, wurde er aus dem ihn stützenden Gebälk eines organischen staatlichen Gebäudes herausgerissen, erhielt eine andere Wirksamkeit (Funktion), noch mehr: wurde aus einer Funktion absoluter Maßstab. Aus einem Gegenstück zum sonst starren Typus wurde subjektivistische Hemmungslosigkeit Gesetz. Diese Tatsache wird bis auf heute durch Formalitäten verschleiert. “Die Römer hätten das Erbe der Menschheit niemals um den Gedanken eines selbständigen, dem Staate ebenbürtigen Rechts gemehrt, wenn sie nicht den Gegensatz des ius singolum und des ius populi mit kraftvoller Einseitigkeit verwirklicht hätten Hier die Souveränität der einen und unteilbaren Staatsgewalt, dort die Souveränität des Individuums–, das waren die gewaltigen Hebel der römischen Rechtsgeschichte*.” So kennzeichnete 0. Gierke glücklich die Form der römischen Polarität des Lebens. Die tausend Paragraphen werden von der heutigen individualistischen Gesellschaft als Steine aufgefaßt, die dazu da sind, umgangen zu werden. Das ist natürlich: denn da der hemmungslose Wirtschaftsindividualismus, “das Recht”, ohne Bezug auf Rasse und Volk gedacht und angewendet wird, da also auch die Volksehre nicht das bestimmende Zentrum ist, so werden auch die Wege zu einem Wirtschaftsziel nur formal-juristisch beurteilt, nicht aus dem Gesichtspunkt nordisch-germanischen Ehrbewußtseins heraus.

Viele ob dieser heute offensichtlich gewordenen Dinge Entsetzte versuchen sich nun dadurch zu retten, daß sie nach “Unabhängigkeit des Rechts” von Partei-, Geld-* “Die soziale Aufgabe des Privatrechts”, Berlin 1889 Seite 6. (Schutz der Volksehre!) und sonstigen Mächten rufen. sie übersehen aber dabei, daß dieser sog. Freiheit, d. h. Unbezogenheit auf ein gestaltendes Zentrum, gerade der heutige Zustand der Rechtlosigkeit zu verdanken ist. Und das auch deshalb, weil die Politik, wie ausgeführt, gleichfalls als Durchsetzung der rein formalen sog. Staatsautorität aufgefaßt wurde, nicht als eine Leistung im Dienste des Volkes und seines Höchstwertes.

“Das” Recht und “der” Staat liegen wie zwei andere Krusten über uns, wie “die” Religion, “die” Kunst, und “die” Wissenschaft. Ihre hohle Machtäußerung hat revolutionäre Kräfte wachgerufen. Zuerst die Kraft der verzweifelten sozial Unterdrückten. Heute endlich auch die Revolution der ihres Höchstwerts beraubten nordisch-germanischen Rassenseele.

Das ist die wesentliche Tatsache, die allerdings durch Rechts-Kompromisse, wie sie z. B. das deutsche bürgerliche Gesetzbuch (in dem sich nur etliche Züge des altgermanischen Rechtsbewußtseins wieder durchgesetzt haben) darstellt, verdunkelt wird.

Verknüpfen wir die Folgerung aus diesen Erkenntnissen mit dem anfangs Ausgeführten, so ergibt sich (zunächst innerstaatlich gedacht), daß Recht und Politik nur zwei verschiedene Äußerungen des gleichen Willens darstellen, der im Dienst unseres rassischen Höchstwerts steht. Des Richters erste Pflicht ist, die Volksehre durch Spruch vor jedem Angriff zu sichern und die Politik hat die Pflicht, einen solchen Spruch restlos durchzuführen. Umgekehrt hat die Politik – als gesetzgebende und ausführende Gewalt – die Pflicht, nur solche Gesetze zu erlassen, die in sozialer, religiöser und allgemein sittenbildender Hinsicht dem Höchstwert unseres Volkes dienen. Hier hat der Richter die beratende stimme.

Der Götze des 19. Jahrhunderts war die Wirtschaft, der Profit. Alle Gesetze wurden auf diesen Grundsatz (Einheit der germanischen Rechtsidee) bezogen, alles Eigentum wurde Ware, alle Kunst Handelsgut, die Religion in den Kolonien und die “Heiden”-Mission Handlanger für Opiumhändler, Diamantenschieber oder Plantagenbesitzer. Vergebens rang der Nationalgedanke gegen die Verflüchtigung unseres arteigenen Lebens. Er war zu schwach, weil er nicht ein alles umfassender Mythus war, sondern nur als ein Wert unter anderen galt. Lange nicht als der Höchstwert, oft als bequemes Ausbeutungshilfsmittel. so wurde auch das Recht Dirne der Wirtschaft, d. h. der Profitsucht, des Geldes, welches die Politik bestimmte. Die “deutsche” Demokratie vom November 1918 bedeutete den Sieg des schmutzigsten Schiebergedankens, den die Welt bisher gesehen hat. Wenn wir also heute ein Gesetz vertreten, wie es anfangs skizziert wurde, so bedeutet das einen bewußten Angriff auf das Wesen aller heutigen Demokratien und ihrer bolschewistischen Ausläufer. Es bedeutet die Ersetzung des ehrlosen Warenbegriffes durch die Idee der Ehre und die Forderung der vollkommenen Herrschaft des Volklichen über jeden Internationalismus. Diesem Gedanken hat alles gleichmäßig zu dienen, was heute noch um Vorherrschaft streitet: Religion, Politik, Recht, Kunst, Schule, Gesellschaftslehre.

Aus der Forderung nach dem Ehrenschutz des Volkes folgt als Wichtigstes die rücksichtsloseste Durchführung des Volks- und Rassenschutzes.

Diese Kennzeichnung des seelischen Kennwertes trifft ganz genau mit dem Wesen der verschiedenen Umschreibungen der deutschen Rechtsauffassung zusammen. Ob man, wie Gierke, sagt: “Wir können mit dem großen germanischen Gedanken der Einheit alles Rechts nicht brechen, ohne unsere Zukunft aufzugeben*”; ob man mit M. Bott-Bodenyausen an Stelle des Seinsbegriffes den Wirkungs-* a.a.O. S. 12. (Fünf Rassetypen im Deutschtum) begriff, an stelle der Körperschaften die Funktion, die Dynamik setzen will*, alles läuft doch darauf hinaus, über die Sache, die Ware, das Gelb die inneren Verbundenheiten zwischen Recht und Pflicht zu stellen. Entgegen einer rationalen Vereinzelungsmethode ist diese Art des Rechtschaffens eine willenhafte, sittlich verbindende Tätigkeit. Nicht das ungehinderte Recht auf eine Sache, ein Eigentum spricht der Deutsche (trotz B.G.B. § 903) dem Eigentümer zu, sondern nur in bezug auf die Wirkung dieser Handhabung seines Eigentums. Das Eingebettetsein in eine organische Ganzheit, die Pflichtidee, die lebendige Beziehung, das alles kennzeichnet deutsche Rechtsauffassung und das alles entspringt einem Willens Zentrum, dessen Reinerhaltung wir Ehrenschutz nennen.

Kein Volk Europas ist rassisch einheitlich, auch Deutschland nicht. Wir nehmen nach neuesten Forschungen fünf Rassen an, die merklich verschiedene Typen aufweisen. Nun steht aber außer Frage, daß echte Kulturfrucht tragend für Europa in allererster Linie die nordische Rasse gewesen ist. Aus ihrem Blut sind die großen Helden, Künstler, Staatengründer erwachsen; sie bauten die festen Burgen und heiligen Kathedralen; nordisches Blut dichtete und schuf jene Tonwerke, die wir als unsere größten Offenbarungen verehren. Nordisches Blut gestaltete vor allem anderen auch deutsches Leben. Selbst jene Kreise, in denen es heute in Reinheit nur geringe Bestandteile aufweist, haben von ihm ihren Grundstock. Deutsch ist nordisch und hat kultur- und typenbildend auch auf die westischen, dinarischen, ostisch- baltischen Rassen gewirkt. Auch ein etwa vorwiegend dinarischer Typus ist innerlich oft nordisch geformt worden. Dieses Hervorheben der nordischen Rasse bedeutet kein säen des “Rassenhasses” in Deutschland, sondern, im Gegenteil, das bewußte Anerkennen eines* Formatives und funktionales Recht, 1926.(Nordischer Gedanke als Bindemittel) blutvollen Bindemittels innerhalb unseres Volkstums. Ohne dieses Bindemittel, wie es unsere Geschichte geformt hat, wäre Deutschland nie ein Deutsches Reich geworden, nie wäre germanische Dichtung entstanden, nie hätte die Idee der Ehre Recht und Leben beherrscht und veredelt. An dem Tage, da das nordische Blut restlos versiegen sollte, würde Deutschland zerfallen, in einem charakterlosen Chaos untergehen. Daß viele Kräfte darauf bewußt hinarbeiten, wurde eingehend erörtert. Hierbei stützen sie sich in erster Linie auf die alpine Unterschicht, die ohne Eigenwert trotz aller Germanisierung im wesentlichen abergläubisch und knechtisch gesinnt geblieben ist. Nun das äußere Band des alten Reichsgedankens zerfallen war, rührte sich dieses Blut zusammen mit anderen Bastarderscheinungen, um sich in den Dienst eines Zauberglaubens oder in den Dienst des bindungslosen demokratischen Chaos zu stellen, das im schmarotzenden, aber triebhaft starken Judentum seinen Verkünder findet.

Will eine deutsche Erneuerung die Werte unserer Seele im Leben verwirklichen, so muß sie auch die körperlichen Voraussetzungen dieser Werte erhalten und stärken. Rassenschutz, Rassenzucht und Rassenhygiene sind also die unerläßlichen Forderungen einer neuen Zeit. Rassenzucht bedeutet aber im Sinn unseres tiefsten Suchens vor allem den Schutz der nordischen Rassenbestandteile unseres Volkes. Ein deutscher Staat hat als die erste Pflicht Gesetze zu schaffen, die dieser Grundforderung entsprechen.

Und wieder hat der Vatikan sich als der erbittertste Feind der Aufzucht des Wertvollen und als Schutzherr der Erhaltung und Fortpflanzung des Minderwertigsten bekannt. Gegenüber auch ernsten katholischen Eugenikern erklärte Papst Pius XI. Anfang 1931 in seiner Enzyklika “Über die christliche Ehe”, daß es nicht recht sei, bei Menschen, die an sich zur Eingehung einer Ehe fähig seien, aber voraussichtlich nur einer minderwertigen Nachkommenschaft (Papstschutz des Minderwertigen) das Leben schenken würden, die Unversehrtheit des Leibes irgendwie anzutasten. Denn der einzelne habe das Verfügungsrecht über seine Glieder und müsse sie “ihrem natürlichen Zweck entsprechend” gebrauchen dürfen. Das sage sowohl die Vernunft wie die “christliche Sittenlehre” und die weltliche Obrigkeit habe nie das Recht, sich darüber hinwegzusetzen. Die hemmungslose Aufzucht der Idioten, der Kinder von Syphilitikern, Alkoholikern, Irrsinnigen als “christliche Sittenlehre” hinzustellen, ist zweifellos eine Höhe natur- und volksfeindlichen Denkens, wie dies von vielen vielleicht als heute unmöglich erklärt worden ist, was in Wirklichkeit aber gar nichts anderes darstellt als den notwendigen Ausfluß jenes rassenchaotischen Systems, als welches die syrisch-afrikanisch-römische Dogmatik in die Erscheinung getreten ist. Jeder Europäer aIso, der sein Volk physisch und seelisch gesund sehen möchte, der dafür eintritt, daß Idioten und unheilbar Kranke seine Nation nicht infizieren, wird laut römischer Lehre sich als Antikatholik, als Feind der “christlichen Sittenlehre” hinstellen lassen müssen Und er wird zu wählen gaben, ob er der Antichrist ist, oder ob der Stifter des Christentums wirklich die freie Hochzucht von Minderwertigen aller Arten sich als ein Dogma vorgestellt haben mag, wie es sein “Stellvertreter” so kühn fordert. Wer aIso ein gesundes und seelisch starkes Deutschland will, muß diese auf Aufzucht des Untermenschentums ausgehende päpstliche Enzyklika und damit die Grundlage des römischen Denkens als widernatürlich und lebensfeindlich mit aller Leidenschaft ablehnen.

Die Einwanderung nach Deutschland, welche früher nach Konfessionen beurteilt, dann nach jüdischer “Humanität” gehandhabt wurde, ist in Zukunft nach nordisch-rassischen und hygienischen Gesichtspunkten durchzuführen. Einer Einbürgerung z. B. nordischer Skandinavier wird demnach nichts im Wege stehen, einem Zuzug mulattisierter(Eheverbot mit Juden) Elemente aus dem Süden oder Osten aber werden unüberwindliche Schwierigkeiten gemacht werden müssen. Menschen, die mit einer auf das kommende Geschlecht einwirkenden Krankheit behaftet sind, ist der dauernde Aufenthalt zu untersagen, bzw. ist durch ärztlichen Eingriff die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen. Dasselbe hat mit rückfälligen Verbrechern zu geschehen. Ehen zwischen Deutschen und Juden sind zu verbieten, solange überhaupt noch Juden auf deutschem Boden leben dürfen. (Daß die Juden die Staatsbürgerrechte verlieren und unter ein ihnen gebührendes neues Recht gestellt werden, versteht sich von selbst.) Geschlechtlicher Verkehr, Notzucht usw. zwischen Deutschen und Juden ist je nach der schwere des Falles mit Vermögensbeschlagnahme, Ausweisung, Zuchthaus und Tod zu bestrafen. Das Staatsbürgerrecht darf kein Wiegengeschenk sein, sondern muß erarbeitet werden. Nur Pflichterfüllung und Dienst für die Volksehre hat Verleihung dieses Rechtes zur Folge, die ebenso feierlich vor sich zu gehen hat, wie die heutige Konfirmation. Nur wenn für etwas geopfert worden ist, ist man auch bereit, dafür zu kämpfen.

Diese letzte Maßregel wird fast selbsttätig jene rassischen Elemente in den Vordergrund rücken, die organisch am meisten befähigt sind, dem Höchstwert unseres Volkes zu dienen. Man braucht auch nur einige Kompagnien unserer Reichswehr oder S.A. an sich vorüberziehen zu lauen, um diese aus dem Unterbewußtsein kommenden Kräfte des Heroischen am Werke zu sehen. Um diese aber vor neuem Verrat im Rücken zu bewahren, ist dafür zu sorgen, daß dieser rein gehalten wird.

In einem Wiener Gerichtsurteil wurde bei der Begründung für eine mildere Betrachtung ausgeführt, der Beklagte habe sich meist in kaufmännischer Umgebung befunden, sein Betrug sei also weniger schwer zu bewerten. Das war einmal offen gesprochen. Der nordische Gedanke (Strafe ist Typensonderung) früherer Zeiten, ehrIose Handlungen von anderen Vergehen streng zu trennen, ist im demokratischen rasselosen Rechtsleben ebenso verschwunden wie in der rasselosen Politik und Wirtschaft. Die letzten Reste leben zwar noch fort in der Aberkennung der Ehrenrechte für eine gewisse Dauer oder auf Lebenszeit. Diese wertgebenden Reste sind auch noch die letzten typenbildenden und volkserhaltenden Kräfte, die jedoch heute fast aufgezehrt sind. Im Zeichen der Demokratie wurden selbst bestechliche Minister als Ehrenmänner behandelt, ja Menschen schwer bestraft, die sie als Lumpen bezeichneten. Das geschah im Namen des Staatsschutzes. Woraus allein schon ersichtlich ist, was das für ein “Staat” gewesen war. Ein neues deutsches Gesetz wird aIso das Wertgefälle zwischen ehrenhaft und ehrlos wiederherstellen, die strafe für ehrlose Vergehen verschärfen. Nur auf diese Weise kann wieder ein deutscher Menschentyp entstehen.

Strafe ist nicht Erziehungsmittel, wie es uns unsere Humanitätsapostel einreden wollen. Strafe ist auch keine Rache. Strafe ist (hier ist von der Strafe für ehrlose Vergehen die Rede) einfach Aussonderung fremder Typen und artfremden Wesens. Deshalb muß eine Strafe für ehrlose Verbrechen Verlust der Staatsbürgerrechte, in schweren Fällen lebenslängliche Ausweisung und Vermögensbeschlagnahme selbsttätig nach sich ziehen. Ein Mensch, der Volkstum und Volksehre nicht als Höchstwert ansieht, hat sich des Rechts begeben, von diesem Volk geschützt zu werden. Daß auf Volks- und Landesverrat nur Zuchthaus- und Todesstrafe stehen darf, versteht sich von selbst.

Der Deutsche besitzt eine schon mehrfach vermerkte verhängnisvolle Eigentümlichkeit als Erbschaft von Humanismus und Liberalismus: die meisten Probleme nicht in bezug auf Blut und Boden, sondern rein abstrakt zu (Kein Recht “an sich”) behandeln, als seien Begriffsbestimmungen etwas “an sich” Bestehendes, und als käme es darauf an, ein mehr oder weniger dehnbares Wort zum Programm wildesten Kampfes ZU erheben. Der Typus eines solchen abstrakten “R e c h t s”-philosophen demokratischer Natur war zum Beispiel Karl Christian PIanck, der auch während des deutsch-französischen Krieges nur danach forschte, ob Deutschland auch das “Recht” zur Durchsetzung seiner Lebensnotwendigkeiten besitze. In langen philosophischen Erörterungen kam er zu dem Schluß, daß Deutschland dem nationalistischen Gedanken entsagen müsse, weil dieser Gedanke “provozierend” auf die Nachbarn wirke. Daß aber die nationalistische Welle der Nachbarstaaten auch in Deutschland berechtigten Abwehrwillen zu zeitigen habe, kam dem “Rechts”philosophen Planck und allen seinen Nachfolgern bis Schücking und Friedrich Wilhelm Förster nicht in den Sinn. Praktisch ergab sich aus diesem blutlosen Schematismus aber, daß dem deutschen Volke seine Lebensrechte beschnitten wurden Zugunsten des nationalen Willens anderer Völker.

Was so außenpolitische Geltung gewann, vollzog sich auch innenpolitisch in gleicher Weise. Den einwandernden Ostjnden wurde vom Standpunkt eines rein abstrakten “Rechtes” Rechte eingeräumt, die mit den w i r k I i ch e n Rechten des deutschen Volkes nicht nur nichts gemeinsam hatten, sondern ihnen zuwiderlaufen. Und so war es naturnotwendig auch so gekommen, daß aus dem abstrakten Recht die B e v o r rechtung der Juden gegenüber den Deutschen entstand.

In der gleichen Weise wie demokratische Pseudodenker für “das Recht” kämpften, kämpfte der überzeugte Sozialdemokrat gegen “d a s K a p i t a l”. Wieder wurde ein blutloser Begriff, richtiger, ein bloßes Wort zum Streitobjekt von Millionen. Dabei war es klar, daß zwischen Kapital und Kapital W e s e n s unterschiede klafften. Unleugbar ist, daß Kapital zu jedem Unternehmen nötig (Der finanzkapitalistische Marxismus) ist, und es fragt sich bloß, in w e s s e n Händen dieses Kapital sich befindet und durch welche Grundsätze es regiert, geleitet oder beaufsichtigt wird. D i e s e s ist das Ausschlaggebende und das Geschrei gegen “das Kapital” hat sich als eine bewußte Irreführung der Demagogen erwiesen, welche mit dem Begriff des volksfeindlichen Kapitals produktive Mittel und Naturschätze belegten, dafür das flüssige internationale Leihkapital aus den Augen verschwinden ließen.

Wäre sich der bewußte deutsche Sozialdemokrat von vornherein darüber im klaren gewesen, daß es darauf ankam, dieses flüssige, leicht von einem Staat zum anderen fortzuschaffende Finanzkapital durch einen Machtzugriff an Staat und Volk zu binden, dann wäre dadurch der ganze Kampf gegen die Herrschaft des Geldes, also der Kampf gegen den wirklichen zerstörenden Kapitalismus in der richtigen Form geführt worden. so aber trottete er, benebelt von Phrasen, hinter jüdischen Demagogen einher, und ließ sich durch die Zerstörung des bodenverbundenen Kapitals zum Vorkämpfer für das volkzerstörende internationale Finanzkapital machen. Der Grund für diese tragische Katastrophe lag wiederum in der Tatsache, daß der Deutsche nur zu leicht allgemeine, leere Begriffe für Tatsachen nahm und für Phantome bereit war, sein Blut hinzugeben.

Auch in völkischen Kreisen ist man bis auf heute von solchen blutleeren Gegenüberstellungen nicht ganz freigeblieben. Manche Schriftsteller denken folgendermaßen: sie erklären, daß heute “das Kapital” oder “der Besitz” über “die Arbeit” herrsche, und daß folglich im sinne einer “ewigen Gerechtigkeit” das streben eines jeden Völkischen und Patrioten dahingehen müsse, diese Herrschaft des Besitzes über die Arbeit zu brechen, um die Arbeit als Wertmesser über den Besitz zu erheben. In dieser abstrakten Fassung ist die Gegenüberstellung ebenso (Besitz ist geronnene Arbeit) unhaltbar, wie die philosophischen abstrakten Untersuchungen über “das Recht” und der sozialdemokratische Kampf gegen ein abstraktes Kapital. Man muß auch hier zwischen Besitz und Besitz unterscheiden. Im wahren, echten Sinne ist Besitz (im Sinne von Eigentum) gar nichts an ders als geronnene Arbeit. Denn jede wirklich schöpferische Arbeitsleistung, gleich auf welchem Gebiete, ist nichts weiter als Besitzbildung. (Darüber hinaus reicht nur noch das geheimnisvolle Genie, das überhaupt nicht wägbar ist.) Unausrottbar in die menschliche Seele eingesenkt ist das Bestreben, über die Befriedigung des täglichen Daseins hinweg den Ertrag einer Arbeit so zu steigern, daß nach der Stillung des Augenblickstriebes ein Besitz übrig bleibt. Und ebenso wie aus einem unerklärlichen Drange der Mensch sich fortpflanzen möchte in seinen Kindern, so ist er auch bestrebt, der Zukunft, seinen Nachkommen, Besitz zu vererben. Wäre dieser Drang nicht dem Menschen innewohnend, dieser wäre n i e Erfinder und Entdecker, er wäre nie Schöpfer geworden. Dieses Gefühl des persönlichen Besitzes erstreckt sich genau so auf Kunstwerke und wissenschaftliche Arbeiten, die aus einem Übermaß gestaltender Kräfte entspringen und nichts weiter darstellen als Besitz, erworben auf Grund überschüssiger Arbeitskraft und überschüssiger Arbeitsleistung. Gegen den Besitz als Begriff an sich anzukämpfen ist also zum mindesten gedankenlos, in der praktischen Durchführung würde aber ein solcher Kampf genau dieselben Ergebnisse erzielen müssen wie der sozialdemokratische Kampf gegen “das Kapital”.

Es gibt natürlich auch einen anderen Besitz, welcher nicht die Folge schöpferischer Arbeit darstellt, sondern eine Ausnutzung dieser Arbeit durch Differenzgeschäfte oder durch einen trügerischen politischen Nachrichtendienst. Hier ergibt sich also ein ganz praktisches Kriterium zur (Hitler über den Wert der Arbeit) Beurteilung der Herkunft eines Besitzes. Es ist aIso nicht ein Kampf gegen “d e n Besitz” als solchen zu führen, sondern eine Schärfung des Gewissens, des Ehrbewußtseins und der Pflichtauffassung gemäß den Werten des deutschen Charakters herbeizuführen und dieser Haltung zur gesetzlichen Durchsetzung zu verhelfen.

Was nun die Arbeit anbetrifft, so ist selbstverständlich eine jede Beschäftigung, soferne sie sich einfügt in den Rahmen der deutschen Gesamtheit, gleicher Ehren wert, und Adolf Hitler hat hier den einzigen Maßstab für einen arbeitenden Menschen schon mehrfach scharf herausgemeißelt: das Maß der Unersetzlichkeit eines Menschen innerhalb des gesamten Volkes bestimmt die Einschätzung des Wertes seiner Arbeit. Daß sich auch hier eine Rangstufe ergibt, ist aIso selbstverständlich; daraus folgt aber, daß die Arbeit an sich einem Besitz an sich gar nicht als Gegensatz gegenübergestellt werden kann. Die Gegenüberstellung verläuft vielmehr in der Scheidung zwischen Besitz und Besitz und zwischen Arbeit und Arbeit, zwischen Ingenium und Ingenium. Wir haben dafür zu sorgen, daß spekulativ erschlichener “Besitz” vom Staate beschlagnahmt, beziehungsweise weggesteuert, daß aber Eigentum als geronnene Arbeit unantastbar als ewig anspornender Kulturfaktor anerkannt wird. Und in der Unterscheidung zwischen Arbeit und Arbeit maß ebenfalls ein antreibendes Moment dadurch geschaffen werden, daß im Hinblick auf die Wertbemessung zugunsten des ganzen Volkes ein jeder sich bemühen wird, die Erfolge der Arbeit des Individuums auszuweiten über möglichst große Kreise. Dann erscheint dies als die Grundeinstellung, von der ein kommender Deutscher auch an die Probleme von Arbeit, Besitz, Spekulation und Kapitalismus herantreten maß. Überall ist das Blut und das Volksverbundene als das vorwärtstreibende Element zu beachten, nicht ein Wort, nicht ein leerer Begriff. (Streik und Aussperrung)

Ganz genau das gleiche gilt bei Betrachtung der Wirtschaftskämpfe innerhalb des Volksganzen. Streik und Aussperrung bedingen sich gegenseitig. Ist eines gestattet, so muß auch das andere erlaubt sein. Darf ein Industrieller die Arbeitsmöglichkeit verweigern, so hat der Arbeiter das gleiche Recht, seine Arbeitskraft dem Unternehmer zu entziehen. Und zwar organisiert, da nur dann sich die beiden Parteien l:l gegenüberstehen.

Streik und Aussperrung in ihrer heutigen Form sind beide Kinder des liberaIistischen Gedankens. Das erste hat nichts mit Sozialismus, das zweite nichts mit Nationalwirtschaft zu tun. Beide Teile gehen vom Ich bzw. einer Klasse und ihren Interessen aus, ohne Rücksicht auf das Volksganze. Das frühere Schlichteramt etwa eines “sozialistischen” Ministers war eine Spottgeburt und zeigte nur, wie hoffnungslos ideenlos der Staatsapparat gehandhabt wurde. Man fürchtete sich sogar, hier diktatorisch vorzugehen, weil das eine faßbare Verantwortlichkeit eines demokratischen Reichsarbeitsministers bedingt haben würde. Dies aber hätte dann das ganze Ausmaß unserer Auslieferung an das Weltkapital ohne jede Verschleierungsmöglichkeit bewiesen, ohne jede Möglichkeit, die schuld auf andere schultern abzuwälzen. Davor fürchteten sich aber die Finanz-Marxisten aus sehr verständlichen Gründen.

Somit war die deutsche schaffende Nation hier das Opfer dreier Faktoren: der Industrie, der verhetzten Handarbeiterschaft und eines hilflosen Ministeriums demokratisch-sozialdemokratischer Prägung.

Verantwortlich für die große Krise waren unsere früheren Reichsregierungen und die sie stützenden Parteien: also der gesamte Reichstag.

Unternehmer, Werk und Arbeiter sind nicht Individualitäten an sich, sondern Glieder eines organischen (Der Klassenkampf von oben) Ganzen, ohne welches sie alle nichts bedeuten würden. Deshalb ist notwendigerweise die Handlungsfreiheit sowohl des Unternehmers wie des Arbeiters so weit begrenzt, als es das gesamte Volksinteresse fordert. Deshalb kann es Zeiten geben, da Streik und Aussperrung zu verbieten sind. Das kann jedoch nur geschehen, wenn die hier eingreifende Regierungsgewalt selbst nicht aus reinen Interessengruppen hervorgegangen ist. Daraus aber folgt weiter, daß die parlamentarische Vermischung von Wirtschaftsindividualismus und Parteipolitik der Krebsschaden unseres verfluchten Daselns bis 1933 war, daß deshalb die soziale Frage nie gelöst werden kann von der Sozialdemokratie, noch weniger vom Kommunismus, der das ganze Leben auf den Kopf stellen möchte, indem er einen Teil als das Ganze erklärt, am allerwenigsten aber von jenen “nationalen” Wirtschaftskapazitäten, die schon 1917 versagten und heute hilfloser als je dastehen “Mit der sozialen Frage habe ich mich nie beschäftigt, die Hauptsache war, daß die Schornsteine rauchten”, sagte Hugo Stinnes am 9. November 1918 zu Herrn v. Siemens. So “denkt” auch heute noch ein Teil der deutschen Schwerindustrie, der gleichfalls einen Klassenkampf, “von oben”, gezüchtet hat.

So sterben, auch von dieser Seite des praktischen Lebens betrachtet, unter unseren Augen unter heftigen Qualen der alte Pseudo-Nationalismus und der alte Pseudo-Sozialismus. Beide waren und sind naturwidrig mit der “Wirtschaftsdemokratie” verkoppelt, durch sie vergiftet, und können nur durch den neuen Nationalismus und den neuen Sozialismus entgiftet werden, um die Bereitschaft für einen neuen Staatsgedanken des rassisch-organischen Lebens herzustellen.

Das Wesen, aus dem diese Betrachtungsweise stammt, welche sowohl der bürgerlich-liberaIistischen wie der marxistischen schnurstracks entgegensteht, ist das uralte, heute(Der germanische Eigentumsbegriff) verschüttete deutsche Rechtsgefühl. Wenn das römische Recht nur auf die formale Seite des B e s i t z e s pochte, diesen Besitz gleichsam als Sache für sich aus allen Beziehungen heraushob, so kennt die germanische Rechtsauffassung diesen Standpunkt überhaupt nicht, sondern kennt und anerkennt nur Beziehungen. Beziehungen pflichtgemäßer Art zwischen dem Privateigentum und der Gesamtheit, welche dem Charakter des Besitzes überhaupt erst den Sinn des berechtigten Eigentums geben. An dieser Stelle setzt vielleicht die tiefste Vergiftung des sozialistischen Gedankens ein. Neben drei großen Verwüstungen durch den Marxismus, nämlich durch die Lehre des Internationalismus (der die volksmäßige Grundlage alles Denkens und Fühlens zerfetzt), durch den Klassenkampf (der die Nation, d. h. den lebendigen Organismus zerstören soll, indem er einen Teil gegen den anderen zur Revolte aufpeitscht) und durch den Pazifismus (der dieses Zerstörungswerk durch die Entmannung in der Außenpolitik vollenden soll), erscheint als vierte und vielleicht tiefste Unterhöhlung die Zerstörung des Eigentumsbegriffes, der aufs innigste mit dem germanischen Persönlichkeitsideal überhaupt Zusammenhängt. Einst griff der Marxismus das von Proudhon hingeworfene Wort “Eigentum ist Diebstahl” auf und verkündete dieses im sinne einer Bekämpfung des privaten Eigentums als Losung in seinem Kampfe gegen den sogenannten Kapitalismus. Diese innerlich unwahrhaftige Losung (der Begriff des Diebstahls kann gar nicht bestehen, wenn es keine Idee des Eigentums gibt) hat alle Demagogen in die marxistische Führung gebracht und alle ehrlichen Menschen aus ihr ausgeschaltet, und so kam es, wie es kommen mußte: bei der marxistischen Herrschaft seit 1918 war nicht etwa Eigentum zum Diebstahl erklärt, sondern ganz umgekehrt, die größten Diebstähle waren als rechtmäßiges Eigentum anerkannt worden. (Um die Idee der Rechtmaßigkeit)

Diese Tatsache zeigt mit einem Schlaglicht, worum es sich beim ganzen Eigentumsbegriff handelt.

Eine ideenlose Bürgerlichkeit wirft der deutschen Erneuerungsbewegung Eigentumsfeindlichkeit vor, weil sie die Möglichkeit vorsieht, im Namen eines Nationalstaates vorzunehmen. Selbst der durch die Inflation bestohlene Bürger klammerte sich aIso ängstlich an eine überaltete Eigentumsauffassung und fühlte sich auf diese Weise eher mit den größten Volksichädlingen verbunden, als daß er sich bereit erklärte, seine alten Ideen einer strengen Untersuchung zu unterziehen. Die vorhergehende Feststellung zeigt, daß es sich beim ganzen Streite nur darum handelt, wo zwischen Diebstahl und berechtigtem Eigentum die Idee der Rechtmäßigkeit zu wirken beginnt. Bei einem germanischen Menschen, der die Ideen vom Recht immer verknüpft mit den Ideen des ehrlichen Handelns und der Pflicht, ist das rechtmäßige Eigentum nicht schwer festzustellen, wogegen beim alten Eigentumsbegriff der Demokratie die Menschen, welche eigentlich im Zuchthaus sitzen oder am Galgen hängen müßten, in schönsten Fräcken auf internationale Wirtschaftskonferenzen als Vertreter der sogenannten freien Demokratie fahren. Die neue Auffassung, welche unlauteren Besitz nicht als Eigentum anerkennen kann, ist somit die stärkste Schützerin und Hüterin des echten deutschen Eigentumsbegriffes geworden, der mit dem altgermanischen Rechtsgefühl durchaus in Übereinstimmung steht.

Und auch hier sehen wir eine bezeichnende Tatsache, welche uns auf das im Vorhergehenden Gesagte zurückführt: der Sozialismus ist für uns nicht nur eine zweckmäßige Durchführung volkschützender Maßnahmen, er ist aIso nicht nur ein wirtschaftspolitisches oder sozialpolitisches Schema, sondern dies alles geht zurück auf innere (Die schamlose Geldherrschaft) Wertungen, d.h. auf den Willen. Aus dem Willen und seinen Werten stammt die Idee der Pflicht, stammt auch die Idee des Rechts. Das Blut ist mit diesem Willen eins und somit erscheint das Wort, daß Sozialismus und Nationalismus nicht Gegensätze sind, sondern im tiefsten Wesen ein und dasselbe, philosophisch begründet eben dadurch, daß beide Äußerungen unseres Lebens zurückgehen auf gemeinsame, willenhafte, dieses Leben in bestimmter Richtung wertende Urgründe.

Durchdenkt und durchlebt man in dieser Weise das Ringen unserer Zeit, dann erst wird man jene Voraussetzungen kennen, die allen sonstigen Einzelforderungen erst den ganzen Gehalt, ihre Farbe und Einheit geben.. Prüft sich aber jeder Deutsche bei allen an ihn herantretenden Fragen des Lebens vom Standpunkt des Höchstwertes des blutbedingten Volkstums, dann kann er gewiß manchmal irren, aber er wird stets sehr bald des Irrtums innewerden und ihn berichtigen können.

Von den geschilderten staatlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aus erscheint uns unser heutiges gesamtes Wirtschaftssystem trotz seiner gigantischen Ausmaße als innerlich morsch und hohl. Die internationale Weltvertrustung feierte ehrlose Triumphe auf den großen Wirtschaftskonferenzen seit 1919. Noch nie sah die Welt eine schamlosere Herrschaft des Geldes über alle anderen Werte, als da die Millionen aller Völker auf blutigen Schlachtfeldern lagen, geopfert waren und geglaubt hatten, für Ehre, Freiheit, Vaterland zu streiten. Diese Schamlosigkeit des internationalen Börsenpiratentums, das nach seinem siege fast alle Larven freimaurerischer Humanität fallen ließ, sie zeigte mit erschreckender Deutlichkeit nicht nur den demokratischen Verfall, sondern (Der Goldwahn) auch die Zersetzung des alten Nationalismus, der, mit dem Schwert in der Hand, der Börse Knechtsdienste leistete. Diese Börsenherrschaft kannte als Höchstwert nur sich selbst: “Wirtschaft ist das Schicksal”, erklärte der Heros des internationalen Finanzgeistes, Walther Rathenau, stolz. Eine Wirtschaft um der Wirtschaft willen treiben, war die “Idee” eines seelenlosen Zeitalters. Der gesamten Wirtschaft des 19. Jahrhunderts in allen Staaten fehlte die Idee der Ehre, gleich, ob diese Wirtschaft von Nationalisten oder Internationalisten gehandhabt wurde. Deshalb führte sie auch zur Herrschaft des Lumpen über den Ehrenmann. Die Professoren lehrten in allen Hochschulen die sogenannten Wirtschaftsgesetze, denen wir uns beugen müßten. sie vergaßen aber, daß jede “gesetzliche” Auswirkung einen Ausgangspunkt, eine Voraussetzung hat, aus der sich dann der notwendige Verlauf ergibt. Der uns künstlich eingeflößte Goldwalm z.B. ist die Voraussetzung für die internationale Goldwährung gewesen, die als “naturgesetzlich” gilt, jedoch mit Aufhebung dieses Goldwahns ebenso verschwinden wird, wie der Hexenwahn des inquisitorischen Mittelalters nach erfolgter Aufklärung.

Das Rassenchaos der Weltstädte ist die naturgesetzliche Folge der Idee der Freizügigkeit. Die Diktatur der Börse ist die notwendige Folge der Anbetung der Wirtschaft, des Profits als Höchstwertes. sie wird verschwinden, wenn eine von neuen Menschen getragene neue Idee auch dem Wirtschaftsleben zugrundegelegt wird. Es ist auch hier der nordische Ehrbegriff, der einst durch seine Vertreter ein neues Recht schaffen wird. Einst galt selbst ein unverschuldeter Bankrotteur als ehrlos, weil er durch seinen Zusammenbruch nicht nur sich, sondern auch andere Menschen zugrunde gerichtet hatte. In der heutigen Welt ist sogar der absichtliche Bankrott ein gutes Geschäft und der Schieber ein nützliches Glied der demokratischen Gesellschaft. Das Recht des kommenden Reiches (Ausrottung des Schiebertums!) wird hier mit eisernem Besen kehren. Es wird sich das Wort Lagardes über die Juden zu eigen machen müssen, daß man Trichinen nicht erziehen kann, sondern so schnell als möglich unschädlich zu machen hat. Millionen stöhnen heute unter einer furchtbaren Ungerechtigkeit und ersehnen eine Rettung durch Gehaltszulagen, Aufwertungen usw. sie vergessen, daß ihr Elend bedingt ist durch die gemeine Voraussetzung unserer Wirtschaft als Höchstwertes. Aber sie werden sofort begreifen, worum es sich in dem letzten Jahrhundert gehandelt hat, wenn Strick und Galgen die notwendige Säuberung vorzunehmen beginnen. Man wird einst staunen, wie schnell der ganze Spuk zusammenbricht, wenn die energische Faust eines starken Ehrenmannes das in Seidenfracks stolzierende Gesindel von Bank und Börse am Kragen faßt und durch legale Mittel einer neuen Justiz unschädlich machen läßt. Recht ist für uns einzig und allein, was der deutschen Ehre dient, eine rechte Wirtschaft ist deshalb auch nur eine solche, die von hier ihren Ausgang nimmt wie einst das edle Gewerbewesen, wie es selbst noch heute alter Hansenbrauch ist.

Man wird über technische Maßnahmen verschiedener Meinung sein können. Darüber kann hier nicht geredet werden, weil andere Zustände Mittel notwendig machen, die heute nicht richtig einzuschätzen sind. Man kann keine Gesetze einer geistigen Revolution in allen Einzelheiten festlegen. Man muß nur Ausgang und Ziel kennen und dieses leidenschaftlich erstrebe.

Unter unserem Gesichtspunkt reiht sich die Wirtschaft als ähnliche Funktion in das System der typenschaffenden Kräfte ein wie Recht und Politik. Alles dient einem, immer nur einem. Ein deutscher Staat der Zukunft wird weitere zwei wichtige Maßnahmen ins Zentrum seiner Rechtspflege einzufügen haben, die dem organischen Ausleseverfahren der Natur entsprechen: Verbannung und (Die Reichsacht) In-Achterklärung. Hat ein Deutscher sich schwere Verletzungen seiner nationalen Pflichten über ein abzubüßendes, nur persönliches berührendes Vergehen hinaus zuschulden kommen lassen, so besteht für die Volksgemeinschaft keine Ursache mehr, dies schädliche Glied weiter unter sich zu dulden und zu ernähren; sie wird deshalb durch ihr Gericht die Verbannung aussprechen für eine bestimmte Frist oder für immer. In schweren Fällen der Flucht vor dem deutschen Gericht ist der Verbrecher in die Acht zu erklären. Kein Deutscher auf dem ganzen Erdenrund darf dann mit ihm persönlich oder geschäftlich verkehren; diesem Beschluß ist mit allen politischen und wirtschaftlichen Mitteln die Durchführung zu sichern. Inwieweit die Familie des Verbrechers mitbetroffen werden soll, ist von Fall zu Fall zu entscheiden, jedenfalls auch in Erwägung zu ziehen. Der demokratische Staat fördert durch seine Verhätschelung des Verbrechertums eine blutsfeindliche Gegenauslese, zwingt das schaffende Volk, einen großen Hundertsatz von Verbrechern zu ernähren und für deren ebenso belastete Nachkommenschaft zu sorgen. Aberkennung des Staatsbürgerrechts, Verbannung, In-Achterklärung würden sehr bald eine merkliche Säuberung des heute verseuchten Lebens bewirken, eine Hebung aller schöpferischen Kräfte, eine Stärkung des Selbstvertrauens Zur Folge haben, die erste Voraussetzung auch einer außerpolitischen Tatkraft.

Mit einer abstoßenden Heuchelei wird heute die Frage der unehelichen Kinder behandelt. Die Kirchen häufen Schande, Verachtung, gesellschaftlichen Ausschluß auf die “Gefallenen”, während die organischen Feinde der Nation für das Niederreißen aller Schranken eintreten, Rassenchaos. Geschlechtskollektivismus, Freiheit der Abtreibung fordern. Vom rassenkundlichen Standpunkt aus erscheinen die Dinge in einem ganz anderen Lichte. Gewiß ist die Einehe zu schützen und durchaus beizubehalten als(Biologie und christliche Ehe) organische Zelle des Volkstums, aber schon Professor Wieth-Knudsen hat mit Recht darauf hingewiesen, daß ohne zeitweise Vielweiberei nie der germanische Völkerstrom früherer Jahrhunderte entstanden wäre, womit so viel gesagt ist, daß alle Voraussetzungen für die Kultur des Abendlandes gefehlt hätten*. Etwas, was diese geschichtliche Tatsache dem Moralisieren enthebt. Es gab auch später Zeiten, da die Zahl der Frauen diejenige der Männer bei weitem überwog. Heute ist dies wieder der Fall. sollen diese Frauenmillionen, mitleidig als alte Jungfern belächelt, ihres Lebensrechts beraubt, durchs Dasein gehen? Soll eine heuchlerische, geschlechtsbefriedigte Gesellschaft über diese Frauen verächtlich aburteilen dürfen? Ein kommendes Reich wird beide Fragen verneinen. Es wird bei Beibehaltung der Einehe den Müttern deutscher Kinder auch außerhalb der Ehe die gleiche Achtung entgegenbringen und die Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehelichen gesellschaftlich und gesetzlich durchzuführen wissen. Es ist klar, daß derartige Feststellungen von den Vertretern der Kirchlichkeit ebenso bekämpft werden wie von den Vorständen aller “sozialen” und “sittlichen” Vereine, die ohne weiteres etwa eine Ehe zwischen

* Rrof. Dr. K. A. Wieth-Knndsen: “Frauenfrage und Feminismus”, Stuttgart 1926. Das ist wohl die beste Schrift, die über das Thema bisher geschrieben wurde. An genannter Stelle heißt es im Wortlaut: “Auch ich bekenne mich zur Monogamie, aber dies beeinträchtigt doch nicht mein Verständnis für die Tatsache: die zeitweilige Vielweiberei unserer Vorfahren ist die Ursache, daß der aus der armseligen Nordwestecke Europas hervorgegangene weiße Mann allen Hindernissen zum Trotz heute noch so zahlreich vertreten ist, während mit dem Kampf des Christentums gegen die Vielweiberei gleichzeitig ein Niedergang der militärpolitischen Entwicklung unserer Rasse einsetzte, – ein logischer Zusammenhang, der bisher noch nie erkannt und gewürdigt worden war.”

Belege zu dieser Tatsache siehe im ausgezeichneten Sammelwerk “Geschlechtscharakter und Volkskraft”, Darrnstadt 1930. (Ist Rassenschande christlich?) einem katholischen Deutschen und einer katholischen Mulattin als zulällig und echt christlich empfinden, gegen eine Mischehe zwischen einem d e u t s c h e n Protestanten und einer d e u t s c h e n Katholikin aber alle Hebel des kirchlichen und gesellschaftlichen Zwanges anwenden. Diese Kräfte stehen auf dem Standpunkt, daß Rassenschande durchaus sittlich und christlich sein kann, erheben aber ein heuchlerisches Geschrei darüber, wenn die lebensgesetzlichen (biologischen) Verhältnisse unter den Geschlechtern sowohl unter dem Gesichtspunkt des Persönlich- Seelischen als auch vom Standpunkt der Rasseerhaltung und Stärkung des Volkstums durch erbtüchtige Vermehrung betrachtet werden. Wir stehen vor der Tatsache, daß der Geburtenüberschuß in Deutschland auf 1000 Einwohner 1874 noch 13, 4 betrug, 1904 14, 5 1927 aber nur 6, 4! Da die Sterblichkeitszahl etwas gesenkt werden konnte, erscheint das Gesamtbild, daß der Geburtenüberschuß 1874 0, 050/0, 1927 0, 40o/o ausmachte, viel zu günstig, denn dadurch wird der Ausfall der gebärfähigen Frauen verschleiert. Nach Lenz* braucht Deutschland zwecks Stabilisierung seiner Volkszahl auf 78 Millionen 1,366.000 Lebendgeburten.

1927 wurden aber nur 1,160.000 geboren, d.h.”von der zur Erhaltung des Bestandes an gebärfähigen Frauen nötigen Mindestzahl fehlten also bereits 15%. Der gegenwärtig noch bestehende Geburtenüberschuß kann daher nicht von Dauer sein. In einigen Jahrzehnten werden die jetzt im mittleren Alter stehenden Jahrgänge ins Greisenalter eingerückt sein; und dann wird ein großes Sterben beginnen.” Nimmt man hinzu, daß die Völker im Osten sich fortlaufend weiter vermehren – Rußland vergrößert sich jährlich nahezu trotz alles Elends um drei Millionen Einwohner – so steht die Frage fürs deutsche Volk einfach so, ob es gewillt ist, in kommenden* “Baur-Fischer-Lenz: “Menschliche Auslese und Rassenhygiene”, Bd. II, s. 178 ff. (Schutz allen Müttern)

Auseinandersetzungen zu siegen oder unterzugehen. Wenn also angesichts vieler gewollt kinderloser Ehen bei großem Frauenüberschuß nicht verheiratete gesunde Frauen Kinder in die Welt setzen, so ist das ein Kräftezuwachs für die deutsche Gesamtheit. Wir gehen den größten Kämpfen um die Substanz selbst entgegen; wenn aber diese Tatsache festgestellt wird und die Folgerungen aus ihr gezogen werben, so kommen dann alle geschlechtlich selbst gesättigten Moralisten und Präsidentinnen unterschiedlicher Frauenorganisationen, die für Neger und Hottentotten Pulswärmer stricken, die für die “Mission” der Zulukaffern eifrig Geld spenden, und eifern gegen die “Unsittlichkeit”, wenn ein Mensch erklärt, die Erhaltung der zu Tode gefährdeten Substanz sei das Wichtigste, etwas hinter dem a l l e s andere zurückzustehen habe: und dies erfordere Aufzucht des g e s u n d e n deutschen Blutes. Denn auch eine echte Sittlichkeit und die Erhaltung der Freiheit der Gesamtnation ist ohne diese Voraussetzung undenkbar. Maßstäbe, die in geordneten Friedensverhältnissen gut sind, können in Zeiten eines Schicksalskampfes verhängnisvoll werden, Zum Untergang führen. Ein Deutsches Reich der Zukunft wird aIso diese gesamte Frage von einem neuen Gesichtspunkt bewerten und entsprechende Lebensformen schaffen.

Eine Ergänzung findet diese Betrachtung bei Wertung der Rassenvermischung. Läßt sich eine deutsche Frau freiwillig mit Negern, Gelben, Mischlingen, Juden ein, so steht ihr in keinem Fall ein gesetzlicher Schutz zu; auch nicht für ihre ehelichen oder unehelichen Kinder, die die Rechte des deutschen Staatsbürgers von vornherein gar nicht zugesprochen erhalten. Das Notzuchtverbrechen eines Fremdrassigen wird durch Auspeitschung, Zuchthaus, Vermögensbeschlagnahme und lebenslängliche Ausweisung aus dem Deutschen Reiche geahndet.

Durch die Männer aber, die im Kampf um das kommende Reich in den vordersten Stellungen – geistig, (Gründung eines neuen Adels) politisch, militärisch gestanden haben, ist die Grundlage für das Entstehen eines neuen Adels gegeben. Es wird sich dabei mit innerer Notwendigkeit zeigen, daß diese Menschen wohl zu 80 Prozent auch äußerlich dem nordischen Typus nahekommen werden, da die Erfüllung der geforderten Werte mit den Höchstwerten dieses Blutes auf einer Linie liegt. Bei den anderen überwiegt dann das Erbbild über das persönliche Erscheinungsbild, das sich dann durch die Tat erwiesen hat. Nichts wäre oberflächlicher, als mit Zentimetermaß und Kopf-Index-Zahlen an die Wertung des einzelnen Menschen herantreten zu wollen, sondern hier hat die Bewährung im Leben, im Dienst der Nation an erster stelle beurteilt zu werden, womit die Hinzüchtung zu einem rassisch-nordischen Schönheitsideal natürlich Hand in Hand gehen muß.

Der neue Adel wird aIso Bluts- und Leistungsadel sein. Er wird sich von dem Vater auf den Sohn übertragen, muß jedoch erlöschen, wenn der Sohn sich ehrenrührige Vergehen hat zuschulden kommen lassen; er braucht aber auch im vierten Geschlecht nicht mehr erneuert zu werden, wenn das dritte minderwertige Leistungen aufzuweisen hat. Der deutsche Adelsorden wird in erster Linie ein Bauernadel und Schwertadel sein müssen, weil in dem Blut, das diese Berufe ergreift, die rein physische Gesundheit am sichersten gewahrt erscheint, damit aber auch die Voraussetzung zur Zeugung gesunder Nachkommen am wahrscheinlichsten ist. Vorsichtiger wird man sein bei Verleihung des Adelstitels an Künstler, Gelehrte, Politiker, wobei g r o ß e Leistungen jedoch auch große Ehren bedingen. Die alte Demokratie zahlte mit Geld, mit nichts als Geld, das neue Deutschland wird mit Ehren die Volksschuld an seine großen Führer abzutragen wissen seit 1918 ist der alte Adel nur Namensbezeichnung, keine gesetzlich begründete Gemeinschaft. Das entstehende Reich wird diese Adelsgemeinschaft nicht herstellen, son-(Naturgesetzlichkeit und Seelenadel) dem die Bestätigung des Adelstitels von der persönlichen Bewährung im Kampf für Deutschland abhängig machen. Bei Nichtbestätigung geht der alte Adelsname in einen bürgerlichen über.

Der Adel, soweit er auf Grund des Verhaltens im Weltkriege verliehen worden ist, behält ohne erneute Bestätigung seine Bedeutung.

Durch diese Regelung ist der Adel nicht mehr an eine Kaste gebunden als waagerechte Gesellschaftsschicht, sondern er geht senkrecht hindurch durch alle stände des Volkes und wird alle gesunden, starken, schöpferischen Kräfte zur höchsten Leistung anspornen, nicht im sinne des demokratischen Grundsatzes, dem Tüchtigen freie Bahn zu schaffen, auch wenn er mit dem Rockärmel die Zuchthausmauer streift, sondern zu Leistungen, die von vornherein durch den persönlichen und nationalen Ehrbegriff umgrenzt sind.

Mit diesen Bemerkungen sind die R i c h t u n g e n einer neuen Rechtsentwicklung gezeichnet.

Man muß aber noch tiefer gehen: die Idee des rassischen Rechts ist ein sittliches Seitenstück zu der Erkenntnis dinglicher Naturgesetzlichkeit. Das Recht wurde als etwas Heiliges empfunden. Die Götter, zunächst Verkörperungen der Naturkräfte, wurden später zu Trägern eines sittlichen Gedankens. Ein Volk, welches keine Naturgesetzlichkeit kennt, wird auch den Gegenpol, das sittliche Recht, nicht in seinem Wesen erfassen, d. h. eine Weltanschauung, die allen Ernstes sich den Kosmos als aus dem Nichts durch Willkür erschaffen denkt, wird auch einen willkürlichen, keine innere Bindung anerkennenden Gott verkünden. Die Erschaffung der Welt aus dem Nichts fordert die grundsätzliche Anschauung, daß dieser “erschaffende” Gott auch späterhin von außen ins Weltgetriebe eingreift – oder eingreifen kann – wenn es ihm beliebt. Dadurch wird eine Innergesetzlichkeit des Naturgeschehens (Götteruntergang durch Rechtsbruch)geleugnet. Das ist die Weltanschauung der Semiten, Juden und Roms. Der Wunderglaube des Medizinmannes hängt unlöslich mit der Verkündung der von außen eingreifenden “allmächtigen” Gottheit zusammen Deshalb kennen diese Systeme auch keinen organischen Rechtsgedanken, sondern nur Tyrannenherrschaft ihres “Gottes” bzw. seines Stellvertreters, der sein corpus iuris canonici der ganzen Welt als “Universalismus” von außen aufzwingen möchte.

Der nordisch- abendländische Mensch, der eine ewige Naturgesetzlichkeit anerkennt und dank dieser seelischen Einstellung überhaupt erst echte kosmische Wissenschaft möglich machte, hat auch einst in Odin das erste große Gleichnis des sittlichen Gedanken des Rechts gefordert. Odin, der oberste Gott, war der Hüter des Rechts und der Verträge. Das Recht war heilig wie der Schwur. Ein ganzes Göttergeschlecht mußte zugrunde gehen, weil Odin selbst sich gegen die Heiligkeit eines Vertrages – wenn auch unbewußt und durch den Bastard Loki betrogen – versündigte. Erst sein Untergang war die sühne. Auch in dieser Hinsicht zeigt sich die Idee der Ehre als der höchste Maßstab des nordischen Menschen. Ihre Verletzung kann nicht anders gesühnt werden als durch ein Drama; auch hier ist eine seelisch bedingte Naturgesetzlichkeit am Werk, an welcher aber unsere Gelahrten ahnungslos vorübergehen. Unser heutiger Untergang wiederholt den Mythus der Edda, welche im Zeichen des jetzigen Weltgeschehens eine mystisch, übermenschliche Größe erreicht. Als Ehre und Recht und Machtwille auseinanderfielen, versank ein Göttergelchlecht, zerbrach in einem furchtbaren blutigroten Brande 1914 eine Weltepoche. Die Aufgabe der Zukunft ist es, diese drei Größen wieder zusammenzufügen im Zeichen des ersten deutschen Volksstaates.


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